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Öffentliche Bekanntmachung - 2. öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung und 3. Erweiterung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Postfrachtzentrum Reute" in Eutingen im Gäu

Allgemeines zur Beteiligung:
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eutingen im Gäu vom 25.10.2019 (KW43) wird die 2. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 3. Änderung und 3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Postfrachtzentrum Reute“ ortsüblich bekannt gemacht.
Ergänzend zur Planauslegung beim Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu sind die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Eutingen im Gäu und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
 
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichen Auslegung durch die Bereitstellung der Planunterlagen im Internet beteiligt. Auf die Beteiligung wurde zuvor per E-Mail hingewiesen. Für die Behörden und Träger öffentlicher Belange ist diese Internetseite über einen direkten Link zugänglich. Auf Wunsch senden wir die Dateien auch direkt per E-Mail oder in ausgedruckter Form postalisch zu.
 
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit zur Information. Zur Erörterung der Planung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamts der Gemeinde Eutingen im Gäu zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Planungsunterlagen oder zum Bebauungsplanverfahren.
 
Ihr Ansprechpartner:
Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu
Bauamt
Jutta Fischer
Marktstr. 17
72184 Eutingen im Gäu
 
Tel.: 07459 / 881-15
Fax: 07459 / 881-40
E-Mail: j.fischer(@)eutingen-im-gaeu.de 
 

Verfahrensstand:
Der Gemeinderat hat am 04.06.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 3. Änderung und 3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Postfrachtzentrum Reute“ und den Entwurf zur Änderung der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte vom 01.07.2019 bis 01.08.2019. Während der Auslegung ging von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung beraten. Die Entscheidungen des Gemeinderates führten zu einer Änderung der Planung. Entsprechend §§ 3, 4 und 4a BauGB wird der Bebauungsplanentwurf daher erneut öffentlich ausgelegt.
 
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich ist im Abgrenzungsplan vom 26.09.2019 dargestellt.

Billigung der Planunterlagen:
Am 15.10.2019 hat der Gemeinderat folgende Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung gebilligt:
 

  1. Abwägungsprotokoll vom 26.09.2019
  2. Abgrenzungsplan in der Fassung vom 26.09.2019
  3. Lageplan-Entwurf in der Fassung vom 26.09.2019
  4. Planungsrechtliche Festsetzungen in der Fassung vom 26.09.2019
  5. Örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 26.09.2019
  6. Begründung in der Fassung vom 26.09.2019 mit folgenden Anlagen:
  • Umweltbericht in der Fassung vom 26.09.2019
  • Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen in der Fassung vom 26.09.2019
  • Maßnahmenbeschreibung und Bilanzierung der Planexternen Ausgleichsmaßnahmen in der Fassung vom 26.09.2019
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 26.09.2019
  • Geräuschimmissionsprognose in der Fassung vom 21.05.2019

 
Die gebilligten Planunterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
 
Umweltbericht:

  • Bilanzierung des Eingriffs in die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Grundwasser, Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch, Erholung, Kultur- und Sachgüter, Emissionen von Schadstoffen (Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung), Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, Eingesetzte Techniken und Stoffe, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.
  • Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs
  • Ermittlung der notwendigen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen

 
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag:
Neben der Ermittlung und Beschreibung der vom Vorhaben betroffenen Habitat- und Biotopstrukturen wird die Betroffenheit von folgenden Arten geprüft:

  • Farn- und Blütenpflanzen
  • Säugetiere
  • Fledermäuse
  • Vögel
  • Reptilien
  • Wirbellose
  • Käfer und Schmetterlinge


Geräuschimmissionsprognose

  • Ermittlung und Beschreibung der Geräuschimmissionen durch die Betriebsvorgänge des Paketzentrums im zukünftigen Betrieb nach erfolgtem Umbau und Erweiterung der Hof- und Zufahrtsflächen
  • Ermittlung der angrenzenden schutzwürdigen Bebauung
  • Erstellung eines digitalen Berechnungsmodells für das Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der Topographie des Geländes, der Gebäude sowie der wesentlichen Schallquellen
  • Durchführung von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des Modells zur Ermittlung der Geräuschimmissionen in der Umgebung durch die Betriebsvorgänge für den Tag und die Nacht unter Berücksichtigung von ggf. auftretenden Abschirmungen und Reflektionen auf dem Ausbreitungsweg.
  • Beurteilung der Geräuschsituation für den Tages- und Nachtzeitraum nach der TA-Lärm

 
Maßnahmenbeschreibung und Bilanzierung der Planexternen Ausgleichsmaßnahmen
Umsetzung des Gewässerentwicklungsplans auf einer Fläche von ca. 2,1 ha im Rohrdorfer Tal durch folgende Maßnahmen:

  • Umbau von Ackerfläche in extensiv genutztes Grünland feuchter Ausprägung mit Nasswiesen- und Hochstaudenanteilen
  • Entwicklung eines standortgerechten Waldmantels durch den sukzessiven Umbau des Pappelforstes
  • Aufwertung eines Waldbestandes durch Entnahme von standortfremder Vegetation und Förderung der natürlichen Sukzession

 
2. Öffentliche Auslegung:
Die vom Gemeinderat am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung gebilligten Planunterlagen zur 3. Änderung und 3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Postfrachtzentrum Reute“ werden
 

vom 04. November 2019 bis einschließlich 04. Dezember 2019

beim Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu während der gewöhnlichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren (Tel. 07459 881 15).

 

Vom Gemeinderat gebilligt udn öffentlich ausgelegt werden folgende Planunterlagen:

  1. Abgrenzungsplan in der Fassung vom 26.09.2019
  2. Lageplan-Entwurf in der Fassung vom 26.09.2019
  3. Planungsrechtliche Festsetzungen in der Fassung vom 26.09.2019
  4. Örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 26.09.2019
  5. Begründung in der Fassung vom 26.09.2019 mit folgenden Anlagen:
  • Umweltbericht in der Fassung vom 26.09.2019
  • Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen in der Fassung vom 26.09.2019
  • Maßnahmenbeschreibung und Bilanzierung der Planexternen Ausgleichsmaßnahmen in der Fassung vom 26.09.2019
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung vom 26.09.2019
  • Geräuschimmissionsprognose in der Fassung vom 21.05.2019

sowie das Protokoll über die Abwägung der Stellungnahmen in der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2019.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Zimmer 21, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu oder per E-Mail an j.fischer(@)eutingen-im-gaeu.de abgegeben werden.
 
Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderats informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden bei der Beratung und Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
 

Hier sind die Planunterlagen einsehbar: