Anforderungen für den Ersatz von Nutztierrissen durch den Wolf am 01. Juni 2019 - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt Nutztierhalter
Seit nunmehr einem Jahr hat das Ministerium die Förderkulisse „Wolfsprävention" ausgewiesen, in dem das Land die Anschaffung von Materialien für einen wolfsabweisenden Herdenschutz unterstützt. Innerhalb der Förderkulisse übernimmt das Land seither einen Großteil der Materialkosten für Herdenschutzmaßnahmen bei der Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltung. Zwischenzeitlich hat das Land innerhalb der Förderkulisse „Wolfsprävention" rund 150 Vorhaben mit einem Volumen von über 400.000 € gefördert. Vom Wolf verursachte Nutztierrisse werden über den Ausgleichfond „Wolf" aktuell noch im ganzen Land ohne besondere Anforderung an den Herdenschutz erstattet. Dies ändert sich nach Ablauf der Übergangsfrist zum 01. Juni 2019. Die genauen Anforderungen für Nutztierhalter sind hier einsehbar:
Artikel vom 21.05.2019